Scheidungsimmobilie – Verfügbare Möglichkeiten
Scheidungsimmobilie – Verfügbare Möglichkeiten
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Das gemeinsame Zuhause von Ehepaaren ist nicht nur das Zuhause, sondern auch eine wichtige finanzielle Sicherheit und Altersvorsorge dar. Wie wird die Immobilie bei einer Scheidung am besten aufgeteilt?
Sollte das Haus direkt nach der Scheidung verkauft werden?
Nicht sofort. Wir helfen Ihnen, die beste Lösung für Ihre Scheidungsimmobilie zu finden. Setzen Sie sich mit uns in Verbindung für eine Beratung!
Immobilien in der Zugewinngemeinschaft
Die meisten Ehepaare entscheiden sich bei der Eheschließung für die Zugewinngemeinschaft. Das heißt, dass das während der Ehe erworbene Eigentum beiden Partnern gehört, ebenso wie die Schulden. Leider ist die Aufteilung oft kompliziert.
Realteilung: Die Immobilie in zwei eigenständige Wohneinheiten teilen
Diese Lösung sieht vor, dass beide Ex-Partner in der Immobilie bleiben und jeweils einen Teil besitzen. Dies wird im Grundbuch durch eine notarielle Teilungserklärung festgehalten. Nicht alle Immobilien eignen sich dafür, daher sollte ein Fachmann hinzugezogen werden.
Übertragung der Immobilie auf die Kinder
Eine andere Option ist die Übertragung der Immobilie auf die Kinder. Dafür braucht man die Zustimmung eines Vormundschaftsgerichts. Alternativ kann ein Partner seinen Anteil an das Kind schenken, mit Zustimmung des anderen Partners.
Übertragung: Ein Partner bleibt und zahlt den anderen aus
Eine mögliche Lösung ist auch die Übertragung des Immobilieneigentums an einen Partner. Dabei erhält der andere Partner eine Ausgleichszahlung, die sich nach dem Marktwert der Immobilie und den jeweiligen Eigentumsanteilen richtet. Man muss auch beachten, dass die laufenden Kredite übernommen werden müssen.
Versteigerung der Immobilie
Bei fehlender Einigung kann die Immobilie auf Antrag öffentlich versteigert werden. Hier ist HIER Vorsicht angebracht: Der Erlös deckt oft nicht die Schulden, und das Höchstgebot ist meist niedriger als bei einem Verkauf durch Experten. Dies führt oft zu Schulden, für die beide Ehepartner haften. Daher ist eine einvernehmliche Lösung immer vorzuziehen.
Die Immobilie vermieten
Ist ein Verkauf ungünstig oder kann das Haus nach der Scheidung nicht allein gehalten werden, ist Vermietung eine Option. Dann müssen die Ex-Partner als Vermieter zusammenarbeiten oder einen Makler einschalten.
Immobilienverkauf
Die Mehrheit der Paare entscheidet sich bei einer Scheidung für den Verkauf der gemeinsamen Immobilie. Nach dem Trennungsjahr hat jeder das Recht, den Verkauf des Hauses zu fordern. Ein Immobilienexperte übernimmt die Bewertung, Vermarktung und Verhandlung mit Käufern. So können Sie sich auf andere Aspekte Ihrer Scheidung konzentrieren.
Sollten Sie noch Fragen haben oder Unterstützung benötigen, sind wir als erfahrene Makler für Sie da. Gemeinsam finden wir die optimale Lösung für Ihre Situation.
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Kontaktieren Sie uns! Wir helfen Ihnen gern. Report this page